Casino Recht§ bedeutet - Rechtlüge, weil § bedeutet Falschschreibung, also alles was Recht ist, in Scheingeschäften zu Unrecht machen. Recht wird durch die Paragrafen zum Glücksspiel!
In diesem Beitrag wird nebenbei bewiesen, daß das Parteigesetz nicht in Kraft und gegen die verfassunggemäße Ordnung praktiziert wird. Das selbe gilt auch für die Abgabenordnung und für alle Gesetze der Bundesrepublik.
Die Bundesrepublik und ihre nicht rechtfähigen Organisationen sind Schuldner, die ausnahmslos im außervertraglichen Schuldverhältnis des Art. 6, 38-42 EGBGB tätig sind. In diesem Beitrag werden zum 1 Mal in der deutschen Geschichte die Beweise veröffentlicht, wie die Organisationen systematische Menschenrechtverletzungen begehen, in dem sie ein Brut in ihrer Idiotologie aufgezogen haben, die nicht auf dem ersten Blick sichtbar ist.
"acta iure imperii" zu unterscheiden durch imperatives Recht und Imperator
Vertrag im Völkerrecht voraus. Eine vorstaatliche Organisation steht rechtlich vor den über- und zwischenstaatlichen Verbindungen, die eine vor der Staatsgewalt der Vertragsstaaten geschiedene öffentliche Gewalt zu Recht legitim ausübt. Staatliche, zwischen- und überstaatliche Organisationen besitzen partielle Hoheitsverträge, aber nur die global-vorstaatliche Nicht-Regierung-Organisation ist universell und überall auf der Erde zu Recht berechtigt, dessen Recht sich die Vertragsstaaten zugunsten des genfer Abkommens in Art. 24 (3), 25 GG entäußert haben. Die vorstaatlichen Organisationen stellen weder einen Staat noch einen Bundesstaat, sondern eine Rechtgesellschaft eigener Kategorie im Transzendenzbezug dar.
Das außervertragliche Schuldverhältnis gilt global nach dem kategorischen Imperativ ("acta iure imperii") bei Verletzung der Gebote (ius gentium) für und gegen jeder Mann bei Grundrechtverletzung. Jeder Mann umfaßt den Menschen und auch das Inhaber- und Urheberrecht an der Person, um
1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression),
2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtswidrige Verhalten fort zu setzen (Spezialprävention) und
3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).
Der Begriff des Schaden enthält sämtliche immaterielle und materielle Folgen einer
· unerlaubten Handlung,
· einer ungerechtfertigten Bereicherung,
· einer Geschäftsführung ohne Auftrag ("Negotiorum gestio") oder
· eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen ("Culpa in contrahendo")
und umfaßt neben dem immateriellen und materiellen Schaden den Folgeschaden und Folgebeseitigungsschaden.
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