Die Länder sind dem Grundgesetz und dem Völkerrecht nicht beigetreten. Gemäß der Erklärung des nds. Justizministeriums in (Dokument 1001 I-202.45) vom 19.01.2017 n.Chr. wird in der Jurisfiktion
• Rechtsprechung ohne Rechtfähigkeit,
• Prozesse ohne Prozeßfähigkeit,
• Klagen ohne Klageberechtigung und Klagebefugnis,
• Schäden ohne Haftbarkeit mit anonymer UN-Verantwortung
fingiert und
• Völkerrecht ohne Zuständigkeit gegen die Verfassungordnung verleumdet.
Diese Handlungen sind strafbar.
ACHTUNG: Bitte nur Kommentare, die aufklären oder nachfragen.
Keine Anfragen von Sonderschülern von SS (NaZi)-Land!
1 Jahr